Mitabeiterbeteiligungen
- § 22 Nr. 6 Version vom 10.11.2022 (pdf, 51 KB)
Gesetzliche Grundlagen
§ 22 StG
§ 22bis StG
§ 22ter StG
§ 22quater StG
§ 22quinquies StG
Art. 17 DBG
Art. 17a DBG
Art. 17b DBG
Art. 17c DBG
Art. 17d DBG
Weitere Grundlagen
- Verordnung über die Bescheinigungspflichten bei Mitarbeiterbeteiligungen (Mitarbeiterbeteiligungsverordnung, MBV; SR 642.115.325.1)
- Kreisschreiben ESTV Nr. 37 vom 30. Oktober 2020: Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen mit Anhängen I – IV
- Kreisschreiben SSK Nr. 28 vom 28. August 2008: Wegleitung zur Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert für die Vermögenssteuer
Die steuerliche Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen ist mit dem Bundesgesetz vom 17. Dezember 2010 über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen eingehend gesetzlich geregelt worden. Der Bundesrat hat dazu in der Verordnung über die Bescheinigungspflichten bei Mitarbeiterbeteiligungen (Mitarbeiterbeteiligungsverordnung, MBV; SR 642.115.325.1) Ausführungsbestimmungen erlassen, insbesondere zu den Mitwirkungspflichten der Arbeitgeber, die Mitarbeiterbeteiligungen abgeben.
Ausführlich erläutert wird die Praxis zur Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen im Kreisschreiben Nr. 37 der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 30. Oktober 2020.
Für die steuerliche Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen im Rahmen der direkten Bundessteuer wird auf die Bestimmungen der MBV und auf die Ausführungen des Kreisschreiben Nr. 37 verwiesen.
Da die gesetzlichen Bestimmungen im DBG, StHG und StG identisch sind, wird auch für das kantonale Recht vollumfänglich auf die Bestimmungen der MBV als auch auf die Ausführungen des Kreisschreibens Nr. 37 verwiesen.