Steuerfreie Einkünfte - Grundsatz

Gesetzliche Grundlagen

§ 32 StG
Art. 24 DBG

1             Allgemeines

Grundsätzlich unterliegen gestützt auf die Einkommensgeneralklausel sämtliche wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte ohne Rücksicht auf ihre Quellen der Einkommenssteuer (vgl. StB SO § 21 Nr. 1). Ausnahmen von der Besteuerung nach der Einkommensgeneralklausel müssen explizit im Gesetz erwähnt sein. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die von der Besteuerung auszunehmenden Einkünfte in § 21 Abs. 1 StG abschliessend aufgelistet.

Die Systematik mit einer Einkommensgeneralklausel und einem abschliessenden Ausnahmekatalog gebietet eine restriktive Auslegung der Ausnahmetatbestände (vgl. BGE 137 II 328, E. 5.1; BGE 131 II 1, E. 3.3). 

2             Direkte Bundessteuer

Die Regelung bei der direkten Bundessteuer ist identisch.