Steuerfreie Einkünfte - Grundsatz
- § 32 Nr. 1 Version vom 07.05.2026 (pdf, 26 KB)
Gesetzliche Grundlagen
§ 32 StG
Art. 24 DBG
1 Allgemeines
Grundsätzlich unterliegen gestützt auf die Einkommensgeneralklausel sämtliche wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte ohne Rücksicht auf ihre Quellen der Einkommenssteuer (vgl. StB SO § 21 Nr. 1). Ausnahmen von der Besteuerung nach der Einkommensgeneralklausel müssen explizit im Gesetz erwähnt sein. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die von der Besteuerung auszunehmenden Einkünfte in § 21 Abs. 1 StG abschliessend aufgelistet.
Die Systematik mit einer Einkommensgeneralklausel und einem abschliessenden Ausnahmekatalog gebietet eine restriktive Auslegung der Ausnahmetatbestände (vgl. BGE 137 II 328, E. 5.1; BGE 131 II 1, E. 3.3).
2 Direkte Bundessteuer
Die Regelung bei der direkten Bundessteuer ist identisch.